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Du bist die Kunst - wir sind das Handwerk.

Iris Foto Schweiz Bildmarke

Um den Prozess reibungslos zu gestalten, bitten wir Dich, sicherzustellen, dass alle Fotos klar und deutlich sind. Es ist wichtig, dass sowohl die äußeren Schäden an der Verpackung als auch die spezifischen Schäden an den Irisbildern selbst gut erkennbar sind. Diese Fotos sind entscheidend für die schnelle und effiziente Bearbeitung Deiner Reklamation.

Nachdem Du das Formular mit den Fotos eingereicht hast, wird unser Team den Schaden prüfen und sich zeitnah mit Dir in Verbindung setzen. In manchen Fällen kann es notwendig sein, dass wir die beschädigten Bilder zurückholen, um eine genaue Bewertung vornehmen zu können.

Falls Du Schwierigkeiten beim Hochladen der Fotos oder beim Ausfüllen des Formulars hast, steht unser Kundenservice Dir gerne zur Verfügung. Wir möchten sicherstellen, dass Deine Reklamation so schnell wie möglich bearbeitet wird und Du nicht unnötig lange auf Ersatz warten musst.

Solltest Du eine Rückmeldung von uns erhalten, dass der Schaden nicht als Postschaden eingestuft werden kann, weil er beispielsweise durch unsachgemäßes Öffnen verursacht wurde, bieten wir Dir dennoch eine Lösung an. In Zusammenarbeit mit unserem Produzenten können wir Dir vergünstigten Ersatz anbieten, damit Du dennoch schnell wieder Freude an Deinen Irisbildern hast.

Deine Zufriedenheit liegt uns am Herzen, und wir sind bestrebt, Dir den besten Service zu bieten. Dein Verständnis und Deine Kooperation sind dabei von großer Bedeutung.

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Post - Schadenmeldung

Wo gearbeitet wird, können Fehler passieren, so natürlich auch bei der Post. Damit wir Dir optimal helfen können, brauchen wir Deine Unterstützung. Bitte melde uns spätestens 7 Tage nach der Lieferung der Irisbilder den Postschaden wie folgt:

  • Fotos von der Verpackung aussen machen 

  • Fotos vom Schaden machen (1x weit, 1x nah)

  • Mindestens 7 Fotos insgesamt!

  • Bilder über Formular hochladen

  • Schaden wird geprüft und dann ggf. abgeholt und ersetzt, oder nur ersetzt

    Ist der Schaden durch unsachgemässes Öffnen verursacht worden, ist dies kein Postschaden und kann so auch nicht angemeldet werden. In einem solchen Falle kann man mit uns ebenfalls Kontakt aufnehmen und in Zusammenarbeit mit unserem Produzenten vergünstigt Ersatz bestellen.

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